Verein Kultur Cinema Club Arbon Programm bestellen
wollen sie mitglied werden? wollen sie jemandem eine Freude machen?
jahresbeitrag für member kultur cinema club einzel 70.- fr / paar 130.- fr
clubmitglieder habens schöner im Leben:
light-tickets fr. 5.- ermässigung pro veranstaltung.
herzlichen dank für ihre unterstützung, denn dank ihnen besteht das kultur cinema weiter
einzahlungen an:
thurgauer kantonalbank , 8570 weinfelden, PC 85-123-0
zu gunsten von:
arbon konto 12 20 431.811-04
KULTUR cinema club
farbgasse
9320 arbon
Statuten des Vereins Kultur Cinema Club
| 1. Name, Sitz | |
| Unter dem Namen Kultur Cinema Club besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB mit Sitz in Arbon. | |
2. Zweck |
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| 2.1 Der Verein bezweckt: | |
| - die Pflege des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens in der Gemeinde Arbon und Umgebung. Dies beinhaltet insbesondere Jazzkonzerte, Film-Vorführungen sowie weitere kulturelle Projekte. - Kunstschaffenden aus der Ostschweiz und der Bodenseeregion eine Plattform zu bieten - die Organisation und Sicherstellung der Finanzierung der kulturellen Anlässe. |
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| 2.2 Der Verein ist politisch unabhängig und konfessionell neutral | |
3. Mitgliedschaft |
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| 3.1 Es besteht die Möglichkeit einer Aktiv-, Passiv- oder Gönnermitgliedschaft. | |
| 3.2 Aktivmitglied kann werden, wer sich aktiv an der Umsetzung des in 2.1 umschriebenen Vereinszwecks beteiligt. | |
| 3.3 Die Aufnahme als Aktivmitglied erfolgt durch den Vorstand mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder. | |
| 3.4 Passiv- und Gönnermitglieder können natürliche und juristische Personen sein, die sich mit dem Vereinszweck identifizieren und die Arbeit des Vereins durch ihren Mitgliederbeitrag unterstützen wollen. Sie haben kein Stimmrecht. | |
| 3.5 Passivmitglied wird, wer den Jahresbeitrag einbezahlt. | |
| 3.6 Der Vorstand kann Aktiv-Mitglieder, die gegen die Statuten oder gegen Vereinsbeschlüsse verstossen ausschliessen. Das ausgeschlossene Mitglied kann innerhalb von 30 Tagen verlangen, dass über den Ausschluss an der nächsten Vereinsversammlung Beschluss gefasst wird. | |
| 3.7 Der Austritt als Aktivmitglied erfolgt schriftlich und ist jederzeit möglich. Bereits bezahlte Mitgliederbeiträge werden nicht zurückerstattet. | |
4. Mittel |
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| 4.1 Die Mittel des Vereins bestehen aus: | |
| - Mitgliederbeiträgen - Sponsorenbeiträgen - Weiteren Zuwendungen - Einnahmenüberschüssen aus den vom Verein organisierten Veranstaltungen - Zinsen aus dem Vereinsvermögen |
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5. Organisation |
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| 5.1 Die Organe des Vereins sind: | |
| - die Vereinsversammlung - der Vorstand - die RechnungsrevisorInnen |
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6. Vereinsversammlung |
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| 6.1 Die Vereinsversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet jährlich statt. | |
| 6.2 Die einfache Mehrheit des Vorstandes oder eine Zweidrittelmehrheit der Aktivmitglieder können eine ausserordentliche Vereinsversammlung verlangen. | |
| 6.3 Der Vorstand lädt die Aktivmitglieder mindestens 10 Tage im Voraus schriftlich zur Vereinsversammlung ein. | |
| 6.4 Die Vereinsversammlung fasst Beschlüsse mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder. | |
| 6.5 Jedes Aktivmitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Stichentscheid des Präsidenten. | |
| 6.6 Die Vereinsversammlung hat folgende Aufgaben. | |
| - Wahl des Vorstandes und der RevisorInnen - Festsetzung der Mitgliederbeiträge - Abnahme der Jahresrechnung - Abnahme des RevisorInnenberichts - Ausschluss von Mitgliedern - Beschlussfassung über Anträge, die ihr der Vorstand unterbreitet - Änderung der Statuten |
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7. Vorstand |
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| 7.1 Der Vorstand besteht mindestens aus 3 Mitgliedern: | |
| - der Präsidentin / dem Präsidenten - der Aktuarin / dem Aktuar - der Kassierin / dem Kassier Die Besitzerin des Kultur Cinemas ist notwendig Mitglied des Vorstandes. |
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| 7.2 Der Vorstand wird jährlich von der Vereinsversammlung gewählt. Der Vorstand konstituiert sich selbst. | |
| 7.3 Der Vorstand befasst sich mit der Finanzierung und Durchführung des Kulturprogramms. | |
| 7.4 Die RessortleiterInnen erarbeiten das Kulturprogramm im Sinne des Vereins. | |
| 7.5 Die Ressortleiter legen der Besitzerin des Kultur Cinemas ihre Programmvorschläge vor. Sie hat ein Vetorecht. Sie unterschreiben Verträge gemeinsam. | |
| 7.6 Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr. | |
| 7.7 Der Präsident leitet die Versammlungen und Sitzungen und beruft den Vorstand ein. | |
| 7.8 Der Kassier / die Kassierin führt die Vereinsrechnung und erstellt die Jahresrechnung. Er/ sie führt eine rechtsverbindende Unterschrift für die Verwaltung der Konten. | |
| 7.9 Die Aktuarin / der Aktuar erstellt das Protokoll der Vereinsversammlungen und kann für weitere administrative Arbeiten herangezogen werden. | |
8. Die RechnungsrevisorInnen |
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| 8.1 Die RechnungsrevisorInnen prüfen die Jahresrechnung und die Vermögensverwaltung zu Handen der Vereinsversammlung. Sie werden durch die Vereinsversammlung auf eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. | |
| 8.2 Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. | |
9. Änderung der Statuten |
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| 9.1 Die Statuten können an der Vereinsversammlung geändert werden. Eine Änderung der Statuten bedarf der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder. | |
10. Auflösung des Vereins |
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| 10.1 Der Antrag zur Auflösung des Vereins kann von der Mehrheit des Vorstandes, von mindestens einem Viertel der Aktivmitglieder oder von der Besitzerin des Kultur Cinema gestellt werden. | |
| 10.2 Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Vereinsversammlung beschlossen werden. | |
| 10.3 Der Beschluss zur Auflösung des Vereins bedarf der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder. | |
| 10.4 Der Name „Kultur Cinema“ gehört grundsätzlich zum Lokal an der Farbgasse. Der Name „Kultur Cinema“ kann vom Verein nur im Einverständnis mit der Besitzerin beibehalten werden. | |
| 10.5 Die auflösende Vereinsversammlung entscheidet mit einfachem Mehr über die Verwendung des Vereinsvermögens. Das Vermögen soll wenn immer möglich kulturfördernden Institutionen in der Gemeinde zukommen. | |
11. Haftung |
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| 11.1 Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. | |
12. Schlussbestimmungen |
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| Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung angenommen worden. | |
Anfang Januar 2004, 9320 Arbon Der Vorstand sind: Ralf Kugler, Ressortleiter Musik Mail: Ralph.Kugler@phsg.ch Kaspar Lämmler, Ressortleiter Film Mail: kaspar.laemmler@sunrise.ch Carlo Schöb
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kulturcinema 9320 arbon |
Wir danken für die Unterstützung der Stadt Arbon, dem Kanton Thurgau, Migros Kulturprozent , awitgroup ag, softproject ag
Christian Hiller eidg. dipl. Klavierbauer und Stimmer und allen Mitgliedern.
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